Auch Versicherungsvertreter haften bei Falschberatung
Eine weitere Pflichtverletzung im Sinne des § 61 VVG sah das Gericht darin, dass mit der Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages nicht zugewartet wurde, bis eine Zusage der neuen Versicherung zu den gewünschten Bedingungen vorgelegen hat. Dieser Beratungsfehler dürfte in der ...
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