Abmahnung für Lebensversicherer
Auch Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen können diese rückabwickeln. Dies hat der BGH entschieden. Nur: Nicht jeder Versicherer scheint das Urteil zu kennen. Verbraucherschützer helfen den Unternehmen auf die Sprünge.
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