Zu viel erhaltene Rente muss nach elf Jahren nicht zurückgezahlt werden
Viele Rentner erhalten sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente. In solchen Fällen kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden, wenn die Altersrente entsprechend hoch ausfällt. Beide Renten zahlt die Deutsche Rentenversicherung aus. Im Prinzip kann die Versicherung damit selbst – auch ohne Einschaltung der Rentenbezieher – prüfen, ob eine Kürzung zu erfolgen hat. Die Regeln dafür sind klar und eindeutig. Zahlt die Versicherung jahraus, jahrein ohne Prüfung einer möglichen Anrechnung beide Renten aus, so ist das zunächst einmal ihr Problem – und nicht das Problem des Versicherten, befand das Sozialgericht Stuttgart am 23.6.2017.
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