Rettungswagen-Fahrer haftet trotz Blaulicht und Martinshorn
Auch der Fahrer eines Rettungswagens mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn darf nicht blind auf sein Wegerecht vertrauen. Kommt es zum Unfall, muss der Rettungsfahrer unter Umständen mithaften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht München hervor.
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