Partnerin als Minijobber angestellt: Dienstwagen wird nicht anerkannt
Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden geringfügig Beschäftigten keinen Firmenwagen geben, da durch eine umfangreiche Privatnutzung die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche und für den Arbeitgeber unkalkulierbare Höhen steigern könnte, sagt der BFH.
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