Nach der IDD: Faire Chancen für Versicherungsberater?
Das Berufsbild des Versicherungsberaters wurde durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD neu definiert. Er ist jetzt in Paragraf 34d Absatz 2 Satz 1 GewO geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dadurch die Honorarberatung zu stärken. Versicherungsmakler können nun in einem vereinfachten Verfahren eine Erlaubnis als Versicherungsberater beantragen.
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