Geschädigter muss nicht auf Restwertangebot warten
Vielfach gibt es bei der Abrechnung eines Unfallschadens Probleme mit der Höhe des Restwerts des verunfallten Fahrzeugs. Unter Bezug auf die BGH-Rechtsprechung hat das Landgericht Karlsruhe nun die Handlungsfreiheit des Geschädigten bestätigt.
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