Freundschaftsdienste können teuer werden
Dieser klagte dagegen. Sowohl das Landgericht Nürnberg-Fürth als auch das Oberlandesgericht gaben jedoch der Krankenkasse recht. Nach Ansicht der Richter sei nicht von einem Haftungsausschluss auszugehen, weil der Helfer über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert gewesen sei.
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