BSG: Vorzeitige Betriebsrente kann bis zum Renteneintritt beitragsfrei sein
Ob eine Betriebsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist oder nicht, ist keineswegs eine Bagatellfrage. Immerhin geht bei Vorliegen der Beitragspflicht ein knappes Fünftel der Rente an die Kranken- und Pflegekasse des Betroffenen. Daher kommt einem Bundessozialgerichtsurteil vom 20.7.2017 (Az. B 12 KR 12/15 R) eine erhebliche Bedeutung zu.
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