Abgeltungssteuer in betrügerischen Schneeballsystemen
Vermeintliche Einkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem, bei dem die Betrüger keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt haben, sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden. Der geprellte Anleger ist nach dieser Auffassung direkt zweimal der Dumme.
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