Wenn der Vorschaden zum Problem wird
Hatte das Fahrzeug vor dem Unfall schon mal einen anderen Schaden erlitten, so spricht man von einem Vorschaden. Der Geschädigte muss dann den Beweis führen, dass der aktuelle Schaden ausschließlich auf den neuen Unfall zurückzuführen ist. Kann er dies nicht, so kann er seine Haftpflichtansprüche vollständig verlieren.
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