Kein Schadenersatz für Höherstufung nach Unfall auf Dienstfahrt mit Privat-Pkw
Beamte haben keinen Schadenersatzanspruch gegenüber ihrem Dienstherren, wenn sie aufgrund eines Unfalls mit ihrem privaten, aber zu dienstlichen Zwecken genutzten Auto höhere Beiträge zur Kfz-Haftpflicht zahlen müssen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Trier. Die Höherstufung sei ein allgemeines Lebensrisiko und zudem bereits anderweitig abgedeckt (Az.: 7 K 11815/17.TR).
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