Elementarschadensversicherung leistet nicht bei Überschwemmung im Flussbett
Ein Hochwasser, dass innerhalb eines Flussbettes auftritt, ist keine Überschwemmung. Folglich müsse auch die Elementarschadensversicherung nicht leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ.: 7 U 53/16). weiterlesen
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