Direktversicherungen am Ende des Jahres: Beitragszahlung, aber richtig!
Gerade am Jahresende wird oftmals noch eine Direktversicherung abgeschlossen, um den steuerlich förderfähigen Beitrag des Kalenderjahres auszuschöpfen. Dabei gilt es allerdings darauf zu achten, wann der Beitrag dem Arbeitnehmer tatsächlich noch in dem Kalenderjahr zufließt. Genügt die Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Versicherer im alten Jahr? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH, 24.08.2017 - VI R 58/15) zu befassen.
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