Die spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers – Von gestern?
Die spontane Anzeigepflicht im Versicherungsvertragsrecht, das heißt die Pflicht, ungefragt Auskünfte zu erteilen, gibt es seit Einführung des VVG 2008 nicht mehr. Allerdings kommen Fälle in der Praxis vor, bei denen sich für den Versicherer die Frage stellt, ob eine solche – gegebenenfalls über Umwege – nicht doch wieder eine Rolle spielen kann, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zeigt: Der Kläger hatte im Jahr 2013 eine Pflegegeldversicherung für sein Kind abgeschlossen.
Weiterlesen auf: AssCompact