Die Pflichten des Versicherungsmaklers an Beispielen der Rechtsprechung
Um den Versicherungsnehmer interessengerecht beraten zu können, ist der Versicherungsmakler verpflichtet, erforderliche Informationen einzuholen, um für das angefragte Risiko eine passende Deckung zu konzipieren. Das Oberlandesgericht Hamm unterstrich diese Verpflichtungen in seinem Urteil vom 30. 04.2012 (Az.: I-18 U 141/06). Zu den Pflichten des Versicherungsmaklers gehöre unter anderem die Deckungsanalyse, das heißt die Ermittlung der richtigen Versicherungsart und der bedarfsgerechten Versicherungssumme.
Weiterlesen auf: AssCompact