BGH-Urteil: Wann müssen bei Vertragsschluss die Verbraucherinformationen vorliegen?
Die Frist für den Widerruf eines Versicherungsvertrags beginnt mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung und der vollständigen Verbraucherinformation. Und zwar auch dann, wenn der Versicherer die Verbraucherinformation nicht vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers ausgehändigt hat. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes könne dies aber einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Informationspflichten dennoch begründen.
Weiterlesen auf: AssCompact