AOK fordert 2000 Euro von behinderter Meppenerin ein
Weil sie nach dem Tod ihres Vaters Halbwaisenrente bekommen hat, forderte ihre Krankenversicherung fast zwei Jahre später eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro ein. Was ungerecht klingt, ist aber geltendes Recht, entschied das Sozialgericht in Osnabrück.
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