Abfindungen von Riester-Kleinbetragsrenten
Wenn der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag sehr gering ist, wird der Vertrag in der Regel abgefunden. Diese Möglichkeit sieht § 93 Abs. 3 Einkommensteuergesetz vor. Die Auszahlung ist steuerpflichtig. Neu ist seit 1.1.2018 aber zweierlei: Zum einen wird der ausgezahlte Betrag nur noch ermäßigt besteuert. Zum anderen kann die Auszahlung auch bei vertraglich festgelegtem Beginn der Auszahlungsphase – wahlweise – erst im Jahr nach dem Beginn der Auszahlungsphase erfolgen. Beide Regelungen sind für Steuerzahler vorteilhaft.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft