Widerspruch - Versicherer muss bei Fondspolice das Verlustrisiko tragen
Lebensversicherer müssen bei einem Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung das Risiko von Fondsverlusten tragen. Betroffen sind Abschlüsse nach dem Policenmodell und dessen oft unzureichenden Widerrufsbelehrungen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. weiterlesen
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