Wann muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?
Besonders bei Verkehrsunfällen, bei denen nur ein leichter Blechschaden entstanden ist und niemand verletzt wurde, stellt sich die Frage, ob die Polizei zu inforemieren ist. Wie Fachleute der ARAG Versicherung erläutern, müssen die Ordnungshüter nicht gerufen werden, wenn die Schäden gering sind und niemand verletzt wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle am Unfall beteiligten Personen damit einverstanden sind. Falls eine der am Unfall beteiligten Parteien die Polizei informieren möchte, hat die andere Seite dies zu akzeptieren.
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