Leistungsfreiheit des Versicherers bei verspäteter Unfallanzeige
Der Versicherungsnehmer verletzt seine Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalles vorsätzlich, wenn er die Anzeige erst etwa sechs Monate nach einem Verkehrsunfall und in Kenntnis der Anzeigeobliegenheit erstattet. Das geht aus einem Beschluss des OLG Hamm vom 21.06.2017 - 20 U 42/17 hervor.
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