Keine Deckung für Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung und Verschleißes einer Mietsache
In einer Privathaftpflichtversicherung ist regelmäßig die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen eingeschlossen. Dabei werden jedoch Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung in den Bedingungen meistens wieder ausgeschlossen.
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