Gegnerische Haftpflichtversicherung rettet nach unverschuldetem Unfall volle Rente
Wer nach einem unverschuldeten Unfall eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nimmt, muss nicht automatisch Abschläge bei der späteren Regelaltersrente hinnehmen. Zumindest wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem Rententräger alle vorzeitigen Zahlungen und entgangenen Beiträge ersetzt
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