Erhöhtes Schmerzensgeld wegen zögerlicher Schadenregulierung des Haftpflichtversicherers
Ein zögerliches oder kleinliches Regulierungsverhalten des gegnerischen Haftpflichtversicherers kann schmerzensgelderhöhend wirken. Das gilt laut einem Urteil des OLG Dresden vom 28.04.2017 - 6 U 1780/16 insbesondere, wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist und trotzdem keine Abschlagszahlung erfolgt.
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