Datenschutzgrundverordnung: Warum Unternehmen und Makler bei der Umsetzung nicht trödeln sollten
Ab Mai 2018 gibt es keine Ausreden mehr: Dann muss die bereits im Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen verbindlich angewendet werden – das gilt natürlich auch für Maklerbüros, wie Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berichtet. Wo die rechtlichen Fallstricke für Unternehmen lauern, erklärt er in seinem Gastbeitrag.
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