Berufsunfähigkeitsversicherung - Vermögensberater verwechselt Brutto- und Nettoprämie
Die Umdeckung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde einem Vermögensberater zum Verhängnis. Er hatte seinem Kunden den Wechsel seines Vertrages empfohlen und dabei eine niedrigere Prämie versprochen. Doch keineswegs machte der Kunde etwas gut, da der Vermittler die Netto-Prämie des Neuvertrages mit der Brutto-Prämie des Altvertrages verglich. Nun muss der Kunde sogar doppelt entschädigt werden, weil der Berater ihn auch zur Kündigung des Altvertrages riet, bevor der Neuvertrag zugesichert ...
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