Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt sind zu erstatten
Der Wunsch nach einer Kfz-Reparatur in der angestammten Werkstatt ist auch nach einem heimatfernen Unfall durchsetzbar. Höhere Abschleppkosten sind dabei in Relation zu setzen mit anderen möglichen Kosten, etwa für den Mietwagen oder Gewährleistungsfragen.
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