Urteil: Wann die Auslandsreisekrankenversicherung nicht zahlen muss
Eine Reise nach Pakistan bot für eine Familie eine unschöne Überraschung - nach einer Krankheit wollte die Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten nicht zahlen, sondern wollte selbst Geld vom Mann. Das Amtsgericht München musste entscheiden.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis