Unfallgeschädigte sollten sich nicht alles vom Versicherer gefallen lassen
Das Amtsgericht Gummersbach hatte sich kürzlich mit einem Schadenfall zu befassen, der so oder ähnlich regelmäßig geschieht. Der bei der beklagten Versicherung versicherte Kraftfahrzeugführer hatte das klägerische Kraftfahrzeug beschädigt. Da der Schädiger sein Verschulden einräumte, beauftragte die Klägerin einen örtlichen Sachverständigen mit der Feststellung des eingetretenen Schadens.
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