Traktor als Arbeitsmaschine: Zahlt die Kfz-Haftpflicht für Schäden?
Muss die Kfz-Haftpflicht für Schäden aufkommen, die durch Fahrzeuge in ihrer Funktion als Arbeitsmaschine verursacht werden? In dieser Sache hatte der Europäische Gerichtshof zu entscheiden, der gewährleistet, dass EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Im Ergebnis stellte er fest, dass Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können, nur dann von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen, wenn diese Fahrzeuge in erster Linie als Transportmittel verwendet werden.
Weiterlesen auf: AssCompact