R+V Versicherung verwendet fehlerhafte Widerrufsinformationen – Widerruf jetzt noch möglich
Die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossenen Immobiliardarlehensverträge können auch heute noch bei fehlerhaften Widerrufsinformationen wirksam widerrufen werden. Auch bereits widerrufene Altverträge zwischen 2002 und 2010 könnten noch erfolgreich abgewickelt werden:
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