Nachvertragliche Betreuung durch den Makler bei Bestandsübernahme
Das OLG Frankfurt hat eine Klage durch Urteil vom 08.06.2016 (Az.: 4 U 223/15) abgewiesen, mit der ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsmakler in Regress genommen hatte, weil ihm nach einem Einbruchdiebstahl gestohlene Wertgegenstände (Schmuck) von der Hausratversicherung teilweise nicht ersetzt worden waren.
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