Doppeltes Gutachten führt zum Rechtsstreit
Es liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht des Geschädigten vor, wenn er seinerseits einen Gutachter beauftragt. Der Kläger geriet mit seinem Auto unverschuldet in einen Unfall. Bei einem Telefonat mit dem Versicherer des Unfallverursachers willigte er ein, dass dieser einen Sachverständigen mit der Besichtigung seines Fahrzeugs beauftrage. Als das Gutachten dem Kläger vorlag, ergaben sich ihm erhebliche Zweifel an der Qualität der Begutachtung.
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