Was Makler zum UWG wissen sollten: Damit der Anruf beim Bestandskunden nicht als unerwünschte Werbung gilt
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) findet in vielen Bereichen seine Anwendung – so auch im Versicherungswesen. In ihrem Gastbeitrag erklärt Rechtsexpertin Laura Gosemann, was Makler im Umgang mit Bestandskunden beachten sollten, damit sie nicht Gefahr laufen, Bußgelder zahlen zu müssen.
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