OLG Saarbrücken: Brutto mit netto verglichen – Versicherungsvermittler muss Schadensersatz leisten | DAS INVESTMENT
In diesem Fall hat ein Versicherungsvermittler Äpfel mit Birnen verglichen – genauer eine Brutto- mit einer Nettoprämie. Mit ärgerlichen Folgen. Hier erläutert Rechtsanwalt Jens Reichow, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow, ein Urteil des OLG Saarbrücken.
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