BGH zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Forderungsausfallversicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 202/16 Folgendes festgehalten: Die in den Versicherungsbedingungen der Forderungsausfallversicherung vorgesehene Begrenzung auf Fälle der Nichtzahlung nicht bestrittener Forderungen höhlt den Versicherungsschutz nicht unangemessen aus.
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