Behandlung in Privatklinik nicht bei GKV erstattungsfähig
Erkranken gesetzlich Krankenversicherte im Urlaub und lassen sich in einer Privatklinik behandeln, haben sie keinen Anspruch auf die dadurch entstandenen Mehrkosten. Während eines Türkei-Urlaubs war die zwölfjährige Tochter der Klägerin an einer Magen-Darm-Entzündung erkrankt und dehydriert. Mit einem Notarztwagen wurde das Mädchen auf Veranlassung durch den Hotelarzt in eine knapp drei Kilometer entfernte Privatklinik gebracht. Nach einer zweitägigen Infusion-Behandlung wurde das Mädchen wieder entlassen.
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