Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse können teilweise steuerfrei sein
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um die Steuerpflichtigkeit von Spezialeinlagen, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse eingezahlt hatte, um die Rentenminderung auszugleichen. Der BFH entschied, dass diese gemäß § 3 Nr. 28 EStG in diesem Fall zur Hälfte steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet werden. Weiterhin hat der BFH festgelegt, dass eine solche Spezialanlage – sollte sie nicht gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei sein – dann gemäß § 34 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst.
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