Kein Regressanspruch der Versicherung gegen die Reparaturwerkstatt
Das Amtsgericht Erding hat einen Rückforderungsanspruch aus abgetretenem Recht gegen die vom Geschädigten mit der Reparatur beauftragte Werkstatt abgelehnt, da der Schädiger das Werkstattrisiko trägt.
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