Falls ein Ast auf das Auto fällt und es beschädigt
(verpd) Richtet ein Baum beziehungsweise dessen Äste einen Schaden an, kann die Frage nach der Schadenshaftung unter anderem davon abhängen, wem der Baum gehört beziehungsweise wer für ihn verantwortlich ist. Befindet sich ein Baum in Privatbesitz, sind nämlich geringere Anforderungen an die Verkehrssicherungs-Pflicht zu stellen als bei Bäumen, die sich in öffentlichem Besitz befinden. Das geht aus einem veröffentlichten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az. 2 U 7/17).
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