Einkommensteuervorauszahlungen nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten
Der am 15.08.2014 verstorbene Vater hinterließ den Sohn als Gesamtrechtsnachfolger. Für das III. und IV. Quartal 2014 hatte das Finanzamt gegenüber dem Vater die Einkommensteuer-Vorauszahlungen bereits festgesetzt. Im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung machte der Sohn diese als Nachlassverbindlichkeiten geltend. Anerkennen wollte das Finanzamt nur die Vorauszahlungen für das III. Quartal, weil die Steuer für das IV. Quartal erst mit dessen Beginn und infolge dessen erst nach dem Todestag des Vaters entstanden sei.
Weiterlesen auf: AssCompact