Datenschutz: Ab 2018 haften Geschäftsführer in Millionenhöhe
Bislang waren die Bußgelder bei Datenschutzvergehen von Unternehmen noch vergleichsweise gering. Das will die EU nun ändern. Ab der Umsetzungspflicht der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 können die Bußgeldzahlungen bis zu 20 Mio. Euro betragen oder 4% des weltweiten Firmenumsatzes. Die neue EU-Verordnung stellt mehr als bisher das Recht jeder Person an ihren Daten in den Vordergrund und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verarbeitung der Daten durch Unternehmen. Die Unternehmen sollten rechtzeitig Vorkehrungen treffen.
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