BGH: Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht stets rechtens
Die bloße Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 nicht zwangsläufig die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24