Zur Prüffrist des Versicherers bei der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens
Das OLG Saarbrücken hat sich mit Urteil vom 02.02.2017 - 4 U 148/15 zur Dauer der dem Haftpflichtversicherer einzuräumenden Prüffrist bei der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens geäußert. Die Frist soll bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen in der Regel vier bis sechs Wochen betragen. Sie beginnt mit dem Zugang eines spezifizierenden Anspruchsschreibens.
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