Steuerliche Behandlung von Veräußerungsverlusten einer Lebensversicherung
Veräußerungserlöse sind seit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen Zinserträgen weitgehend gleichgestellt. Zudem sind gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) Erträge aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung nach dem 31.12.2008 steuerpflichtig. Bei sogenannten Altverträgen gilt dies nur, sofern bei einem Rückkauf zum Veräußerungszeitpunkt die Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung steuerpflichtig wären.
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