Porsche-Diebstahl: AKB-Klauseln zur Leistungsfreiheit sind wirksam
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entschieden, dass die Bedingungen zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung der AKB 2008 in der Fassung der GDV-Musterbedingungen wirksam sind. Der Umstand, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 VVG (Hinweis des Versicherers nach Versicherungsfall) dort nicht erwähnt ist, führe nicht dazu, dass die Bedingungen unwirksam sind.
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