Neues Geldwäschegesetz: Welche Änderungen betreffen Vermittler in der Praxis?
Seit dem 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Im Kern bleibt es bei dem risikobasierten Ansatz, wie er seit 2008 Teil der Geldwäscheprävention in der Versicherungsvermittlung ist. Die umfangreiche Neufassung des Gesetzes bringt jedoch, neben einer formalen Ausweitung des Gesetzes auf 59 Paragraphen und 2 Anlagen, auch eine Reihe Änderungen, welche dringend in die praktische Umsetzung durch die Vermittler einzubeziehen sind.
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