Makler haftet nicht bei Unkenntnis über Unterversicherung aufgrund nachträglicher Anschaffungen
Ein Versicherungsmakler haftet seinem Maklerkunden nicht für einen durch Unterversicherung entstandenen Schaden, wenn die Unterversicherung auf nachträglichen Anschaffungen des Kunden beruht, von denen der Makler nichts weiß. So lautet das Resümee eines maklerfreundlichen Urteils. Was das für die Praxis heißt, zeigt der folgende Beitrag.
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