Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
Pressemitteilung 146/17 vom 21.09.2017 - Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.
Weiterlesen auf: Bundesgerichtshof